Übersetzung von gescannten Unterlagen

Beglaubigte Übersetzungen dürfen anhand eines Scans oder eines Fotos angefertigt werden. Es besteht keine Pflicht die Übersetzungen nur anhand des Originals anzufertigen. In diesem Fall ist am Schluss auf der beglaubigten Übersetzung die Beglaubigungsformel anzubringen. Sie lautet:

„hiermit bescheinige ich die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem mir vorgelegten Scan“…

Viele Ämter und Einrichtungen akzeptieren amtliche Übersetzungen anhand von gescannten Unterlagen. Es ist gut möglich, dass diese die amtliche Übersetzung in Papierform nicht verlangen. Gehen Sie auf Nummer sicher und halten Sie sowohl die gescannte Version der beglaubigten Übersetzung als auch die Papierversion parat. Fragen Sie jedoch am besten bei der Behörde nach, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung einreichen.

Sollte die Behörde die beglaubigte Übersetzung in Papierform anhand vom Original verlangen, senden Sie mir bitte das Original per Post, oder zeigen Sie es bitte bei der Selbstabholung zur Einsichtnahme vor.

Ich liefere als PDF oder per Post. Bei Dokumenten mit 1-2 Seiten Lieferung per E-Mail innerhalb von 1-2 Werktagen möglich. Geliefert wird ein Scan der gestempelten, beglaubigten Übersetzung. Die Beglaubigung der Übersetzung ist im Preis inbegriffen. Preise ab 25,00 Euro pro Normseite.

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