Beglaubigte (amtliche, bestätigte) und nicht-beglaubigte Übersetzungen von Polnisch auf Deutsch, von Deutsch auf Polnisch

Die beglaubigte Übersetzung der Dokumente vom Polnischen ins Deutsche (auch bestätigte, amtliche Übersetzung genannt) ist häufig die notwendige Bedingung, damit die Gültigkeit der Dokumente in der Mehrzahl der polnischen Ämter und Behörden anerkannt wird.

Ähnlich ist es in den deutschsprachigen Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz. Besonders häufig beglaubige ich zum Beispiel Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Arbeitszeugnisse, Grundbuchauszüge. Andere Unterlagen, die ich übersetze:

Behördliche Dokumente

  • Unterlagen für standesamtliche Trauung
  • Schulzeugnisse
  • Bescheinigungen und Zertifikate
  • Führerschein

Verträge

  • Handelsverträge
  • Jahresabschlüsse
  • Gesellschaftsverträge
  • Arbeitsverträge

Fahrzeugpapiere

  • Fahrzeugschein Teil I
  • Fahrzeugbrief Teil II
  • Kaufvertrag
  • Zulassung

Nicht beglaubigte Übersetzung von Dokumenten

Viele Dokumente, die vom Deutschen ins Polnische oder vom Polnischen ins Deutsche übersetzt werden, bedürfen keiner Beglaubigung. Es sind meistens Bedienungsanleitungen, Schnittstellen, Software, Sicherheitsdattenblätter. Die Preise für solche Übersetzungen von Dokumenten beginnen meistens ab 0,08 EUR pro Wort. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie unter Preisanfrage.

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